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   LG Rottweil, 19.09.2007 - 1 S 69/07   

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https://dejure.org/2007,33996
LG Rottweil, 19.09.2007 - 1 S 69/07 (https://dejure.org/2007,33996)
LG Rottweil, Entscheidung vom 19.09.2007 - 1 S 69/07 (https://dejure.org/2007,33996)
LG Rottweil, Entscheidung vom 19. September 2007 - 1 S 69/07 (https://dejure.org/2007,33996)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • bld.de (Leitsatz/Kurzmitteilung)

    Aufbewahrung von Wertsachen im Wert von 5.000 Euro im Keller ist grob fahrlässig

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 05.10.1983 - IVa ZR 19/82

    Begriff der groben Fahrlässigkeit; Ersatzpflicht des Versicherers bei

    Auszug aus LG Rottweil, 19.09.2007 - 1 S 69/07
    Eine grob fahrlässige Herbeiführung in diesem Sinne liegt in der Diebstahlsversicherung dann vor, wenn der versicherungsvertragsgemäß vorausgesetzte Sicherheitsstandard gegenüber der Diebstahlsgefahr erheblich unterschritten wird ( BGH VersR 1984, 29 [30]; 1989, 141), wenn mithin die Wahrscheinlichkeit des Schadens so groß war, dass für den Versicherungsnehmer (die Klägerin) ein anderes Verhalten nahe lag, das an Kosten und Unannehmlichkeiten hätte in Kauf genommen werden können und müssen (Prölls/Martin, VVG, 27. Auflage, Randnr. 11 zu § 61).
  • BGH, 12.10.1988 - IVa ZR 46/87

    Begriff der groben Fahrlässigkeit bei einem Kfz-Diebstahl

    Auszug aus LG Rottweil, 19.09.2007 - 1 S 69/07
    Eine grob fahrlässige Herbeiführung in diesem Sinne liegt in der Diebstahlsversicherung dann vor, wenn der versicherungsvertragsgemäß vorausgesetzte Sicherheitsstandard gegenüber der Diebstahlsgefahr erheblich unterschritten wird ( BGH VersR 1984, 29 [30]; 1989, 141), wenn mithin die Wahrscheinlichkeit des Schadens so groß war, dass für den Versicherungsnehmer (die Klägerin) ein anderes Verhalten nahe lag, das an Kosten und Unannehmlichkeiten hätte in Kauf genommen werden können und müssen (Prölls/Martin, VVG, 27. Auflage, Randnr. 11 zu § 61).
  • BGH, 10.03.1993 - IV ZR 138/92

    Nichtannahme der Revision - Hinreichende Wahrscheinlichkeit eines Diebstahls nach

    Auszug aus LG Rottweil, 19.09.2007 - 1 S 69/07
    Zwar kommt dem Versicherungsnehmer (der Klägerin) eine Beweiserleichterung insoweit zu, als die Klägerin lediglich das Bestehen einer hinreichenden Wahrscheinlichkeit für die versicherte Entwendung beweisen muss ( BGH NJW-RR 1993, 797).
  • KG, 07.10.1994 - 6 U 4056/93

    Teppich; Lagern; Keller; Lattenverschlag; Mehrfamilienhaus; Fahrlässigkeit;

    Auszug aus LG Rottweil, 19.09.2007 - 1 S 69/07
    Wenn sie gleichwohl in der Hoffnung, ihrem Silberschmuck werde nichts geschehen, diesen im Keller unterbrachte (obwohl eine Lagerung derartiger Sachen in Kellerräumen nicht allgemein üblich ist), liegt darin auch unter Berücksichtigung der konkreten Umstände des vorliegenden Falles ein gegenüber gewöhnlicher Fahrlässigkeit gesteigertes Verschulden (vgl. KG VersR 1996, 972 [973]).
  • LG Krefeld, 02.10.2019 - 2 O 142/18

    Hausratversicherung - Diebstahl wertvolles Fahrrad aus Kellerverschlag

    Zwar wird erfahrungsgemäß in Kellerräume leichter eingebrochen, da die Sicherung mittels eines Vorhängeschlosses deutlich schlechter ausfällt im Vergleich zu der Sicherung von Wohnungseingangstüren und da Diebe insbesondere im Keller eines Mehrfamilienhauses in aller Regel mit geringerer Gefahr des Entdecktwerdens vorgehen können (vgl. OLGR Frankfurt 2001, 249; KG, VersR 1996, 972; LG Berlin, VersR 2013, 998, 999; LG Rottweil, Urteil vom 19.09.2007, 1 S 69/07, juris Rn. 8; LG Köln, Urteil vom 11.01.2006, 20 O 185/05, juris Rn. 23).
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